Berechtigungsschein für Beratungshilfe
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht in der Lage sein,
die Kosten für die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung aus eigenen Mitteln zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, bei nachgewiesener Bedürftigkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung über die Berechtigung von Beratungshilfe zum ersten Beratungstermin mit.
Gewährung von Prozesskostenhilfe:
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